Tarifeinigung öffentlicher Dienst 2014

VRB gratuliert dem dbb zum Verhandlungserfolg

Tarifeinigung öffentlicher Dienst 2014
Foto: Friedhelm Windmüller
Die Verhandlungsführer erläutern den Tarifkompromiss den Medien: VKA-Präsident Thomas Böhle, Bundesinnenminister Thomas de Maizière, ver.di-Chef Frank Bsirske und dbb-Verhandlungsführer, Willi Russ (Erste Reihe v.l.n.r.)
Am 1. April 2014 haben sich die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2014 geeinigt. Rückwirkend zum 1. März 2014 steigen die Gehälter um 3,0 Prozent, mindestens aber um 90 Euro, und zum 1. März 2015 um weitere 2,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden zu den gleichen Terminen um 40 bzw. 20 Euro erhöht. „Reale Einkommenszuwächse für alle und eine wirksame soziale Komponente: Wir haben viel erreicht, mehr als viele anfangs für möglich gehalten haben“, fasste dbb-Verhandlungsführer Willi Russ den Tarifkompromiss zusammen.

„Was durchsetzbar war, haben wir durchgesetzt. Das Ergebnis können die Beschäftigten in ihren Geldbeuteln deutlich spüren. Wenn wir alles zusammennehmen, haben wir ein Gesamtvolumen von 5,7 Prozent Steigerung rausgeholt. Das kann sich sehen lassen!“, so Russ weiter. Zudem führe der tabellenwirksame Mindestbetrag von 90 Euro zu einer überdurchschnittlichen Gehaltserhöhung bei den unteren Einkommensgruppen von bis zu 7,6 Prozent und sei damit eine echte soziale Komponente. „Das war eine zentrale Forderung der Gewerkschaften“, betonte Russ.

Neben einer linearen Anhebung der Einkommen enthält die Einigung noch weitere Regelungen: So haben Tarifbeschäftigte ab dem Jahr 2014 einheitlich 30 Urlaubstage. Für Auszubildende steigt der Urlaub von 27 auf 28 Tage. Darüber hinaus wurde für Auszubildende die faktische Übernahmegarantie überall dort, wo bedarfsgerecht ausgebildet wurde, verlängert. Zudem haben sich Bund und Gewerkschaften darauf verständigt, dass sie die Entwicklung befristeter Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst bis September 2015 wissenschaftlich aufarbeiten und bewerten lassen. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Der Wert des Potsdamer Kompromisses kann aber erst dann abschließend bemessen werden, wenn die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten umgesetzt wird. „Wer einen einheitlichen und starken öffentlichen Dienst will, darf hier nicht zögern“, betonte Willi Russ gegenüber der Presse. Bundesinnenminister de Maizière scheint willens zu sein, der Forderung des dbb zu entsprechen und die geforderte Übertragung zeitnah umzusetzen.

Der Vorsitzende des Vereins der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB), Matthias Stolp gratuliert dem dbb zu diesem Verhandlungserfolg: „Mit dem Tarifabschluss ist ein wichtiger Beitrag geleistet, den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zu halten. Aber insbesondere, was die soziale Komponente angeht, ist der gefundene Kompromiss ein echter Erfolg: Denn diese bedeutet für die unteren und mittleren Entgeltgruppen eine überdurchschnittliche Reallohnsteigerung und damit eine spürbare Anerkennung und Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit!“

Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen (PDF) Die vorläufigen Entgelttabellen 2014/2015 zum TVöD (PDF)

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