VRB-Gesamtvorstand tagte in Berlin

Foto: VRB
Die Mitglieder des Gesamtvorstands: Bernhard Hubbe, Dirk Eickhoff, Diana Böttger, Matthias Stolp, Katja Maßenberg, Heinrich Hellstab und Matthias Schüller (v.l.n.r.)
Am 18. und 19. April 2018 fand in Berlin die diesjährige Sitzung des VRB-Gesamtvorstands statt. In den Räumen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz trafen sich die Vorsitzenden Diana Böttger und Matthias Stolp, der Geschäftsführer Matthias Schüller, die Kassenführerin und Frauenbeauftragte Katja Maßenberg, der Seniorenbeauftragte Heinrich Hellstab, der Abteilungsvorsitzende Bernhard Hubbe (Kassel-Erfurt) sowie der Schriftleiter des VRB Aktuell Dirk Eickhoff, um auf die Arbeit des vergangenen Jahres zurückzublicken und über die anstehenden Aufgaben in der Verbandsarbeit zu beraten.

Im Mittelpunkt der Verbandsarbeit des VRB stehen die familienfreundlichere Ausrichtung des öffentlichen Dienstes, der demografische Wandel, die Nachwuchsgewinnung im Rechtspflegerbereich für den Bundesdienst und die weiteren Entwicklungen zum elektronischen Rechtsverkehr in den Bundesgerichten. Darüber hinaus setzt sich der VRB für die Erschließung neuer Aufgabenfelder für den Rechtspfleger im Bundesdienst ein. Insbesondere die Personalverstärkung durch Kolleginnen und Kollegen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, aber auch die Wahrnehmung von Rechtspflegertätigkeiten in anderen Bundesressorts haben bereits entsprechende Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt.

Zu diesen Themenkreisen hatte der VRB auf dem dbb Gewerkschaftstag im November 2017 in Berlin insgesamt sieben Anträge eingebracht. „Es ist sehr erfreulich, dass die Delegierten diese mit großer Mehrheit angenommen haben. Sie sind somit Gegenstand der künftigen gewerkschaftspolitischen Arbeit des dbb und werden in der Solidargemeinschaft gemeinsam weiterverfolgt,“ so der Vorsitzende Matthias Stolp.

Die justizpolitischen Themen standen bereits Anfang April 2018 auf der Tagesordnung einer Sitzung der AG Justiz im dbb, an der sieben Bundesbeamten- und Bundesfachgewerkschaften aus dem Justizbereich, darunter auch der VRB, teilnahmen. Die AG formulierte bereits erste Arbeitsaufträge zur konkreten Förderung der Nachwuchsgewinnung und zum Untermauern von Personalmehrforderungen, sprach aber auch die aktuellen Themen „Digitalisierung“ und „Datensicherheit“ in der Justiz an. Besorgt zeigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die zunehmende Gewalttendenz gegen Justizbeschäftigte, die nicht hinnehmbar sei und gegen die gemeinsam – auch mit politischen Verantwortungsträgern – tatkräftig vorgegangen werden müsse. „Der neue dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach erkannte in der Sitzung ausdrücklich die Bedeutung dieser Arbeitsgruppe an. Er machte deutlich, dass die Justizgewerkschaften sich nur vereint den anstehenden Veränderungsprozessen stellen und sie mitgestalten können“, resümierte die Vorsitzende Diana Böttger als Teilnehmerin der Sitzung. Sie ergänzte, dass der praxisbezogene Erfahrungsaustausch aus Sicht des VRB unverzichtbar sei und regte Klausurtagungen der AG Justiz zu Schwerpunktthemen an.

Auch im Gesamtvorstand stand die aktuelle Justizpolitik der neuen Bundesregierung im Fokus. In der Analyse des Koalitionsvertrags begrüßte der VRB den dort verankerten „Pakt für den Rechtsstaat“ mit einer Ausweitung des Justizpersonals. „Wir fordern die Bundesregierung allerdings auf, in diesem Zusammenhang auch konkrete Zahlen zur weiteren Personalausstattung außerhalb des richterlichen Dienstes zu benennen. Hier nur von ‚entsprechendem Folgepersonal’ zu sprechen, ist zu wenig und entspricht nicht dem Stellenwert der weiteren Justizbediensteten“, betonte Stolp.

Sehr erfreut zeigte sich der VRB-Gesamtvortand über den unmittelbar vor Sitzungsbeginn ausgehandelten Tarifabschluss des dbb mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen. Danach steigen die Gehälter der Beschäftigten rückwirkend zum 1. März 2018 um 3,19 Prozent, dann zum 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 nochmals um 1,06 Prozent. Zudem erhalten die Beschäftigten bis EG6 mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro. Die Auszubildenden- und Praktikantenentgelte erhöhen sich um jeweils 50 Euro zum 1. März 2018 und 1. März 2019. Der Gesamtvorstand des VRB erhielt die Gelegenheit, dem dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach zu diesem Erfolg persönlich zu gratulieren. Der dbb-Chef erklärte, dass der Bundesinnenminister Horst Seehofer unmittelbar nach der Tarifeinigung zugesagt habe, die Bundesbeamtinnen und -beamten angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen und das Volumen der Tarifeinigung zeit- und wirkungsgleich auf den Beamten- und Versorgungsbereich zu übertragen. Der VRB unterstrich, dass mit dem Tarifabschluss ein wichtiger Beitrag geleistet wurde, den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zu halten und appellierte an den dbb Bundesvorsitzenden, zur weiteren Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes die Angleichung der Wochenarbeitszeiten von Beamten und Tarifbeschäftigten mit Nachdruck weiterzuverfolgen.

Die Frauenbeauftragte des VRB Katja Maßenberg berichtete über engagierte Frauenpolitik. „Der VRB setzt sich gemeinsam mit der dbb bundesfrauenvertretung für familienfreundlichere Beschäftigungsbedingungen, flexiblere Arbeitszeiten, die Gleichbehandlung von Frauen bei Beurteilung und Beförderung und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Leitungsfunktionen ein“, so Maßenberg. „Frauen haben besondere Forderungen und Interessen, für deren Durchsetzung eine gewerkschaftliche Vertretung notwendig ist.“

Der Seniorenvertreter Heinrich Hellstab hob in seinem Beitrag das kompetente und zielstrebige Eintreten der dbb bundesseniorenvertretung für die ältere Generation hervor. „Sie artikuliert die Interessen der Seniorinnen und Senioren im dbb und vertritt diese offensiv gegenüber der Politik. So finden die Belange der Ruhestandsbeamtinnen und -beamten sowie der Rentnerinnen und Rentner die ihnen zustehende Aufmerksamkeit“, so Hellstab. Aktuell warnten die dbb Senioren vor drohenden Angriffen auf die Beihilfe: Zwar hätten die Pläne für eine Bürgerversicherung keinen Eingang mehr in den Koalitionsvertrag gefunden. Dennoch sorgten Länder wie Bremen und Hamburg durch die Einführung eines Wahlrechts für erste „Aufweichungserscheinungen“. Die schrittweise Realisierung einer Bürgerversicherung durch die Hintertür bringe die Gefahr mit sich, dass der Familienzuschlag zur Disposition gestellt werden könnte, weil ihm mit dem Versicherungswahlrecht die Grundlage entzogen werde.

Neben der Erörterung eines breiten Themenspektrums befasste sich der Gesamtvorstand auch mit einigen wichtigen Personalentscheidungen: So wurde Madeleine Lehmann vom Bundesverwaltungsgericht mit Wirkung zum 1. Mai 2018 zur neuen Kassenführerin berufen, nachdem Katja Maßenberg dieses Amt zum selben Zeitpunkt niedergelegt hatte. Ebenfalls berief der Gesamtvorstand Claudia Hauptmann vom Bundesverwaltungsgericht zur neuen Kassenprüferin; sie tritt die Nachfolge von der langjährigen und verdienten Kassenprüferin Karin Theil an. Der Beauftragte des Vorstands, Kai-Uwe Menge, musste sein Amt aus persönlichen Gründen ebenfalls niederlegen. Eine Nachfolgeregelung steht hier noch aus. Der Gesamtvorstand würdigte die geleistete Arbeit und das langjährige Engagement aller Amtsvorgänger/innen für den Verein und wünschte den neuen Amtsinhaberinnen alles Gute für die anstehenden Aufgaben.

Die Vorsitzende des VRB Diana Böttger zog am Ende der Sitzung eine sehr positive Bilanz. „Das erste Jahr nach der Umstrukturierung haben wir erfolgreich gemeistert. Mit der Etablierung der Doppelspitze ist es uns gelungen, mehr Termine wahrzunehmen und die Präsenz des VRB zu stärken. Das Engagement aller Gesamtvorstandsmitglieder ist ein starkes Fundament. Eingebunden in die große Solidargemeinschaft des dbb beamtenbund und tarifunion und unter dem Dach des Bundes Deutscher Rechtspfleger (BDR) können wir auch in Zukunft für unsere Mitglieder wirklich etwas bewegen“, so Böttger.

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