Manuela Schwesig und Heiko Maas würdigen Kinderrechte

Manuela Schwesig und Heiko Maas würdigen Kinderrechte
Foto: BMFSFJ
Manuela Schwesig und Heiko Maas
Vor 25 Jahren hat Deutschland sich vor der Staatengemeinschaft zu den Kinderrechten bekannt. Anlässlich dieses Jubiläums sprachen sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas am 4. April 2017auf einer Festveranstaltung für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz aus.

196 Staaten haben die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) bis heute unterzeichnet, Deutschland bereits vor 25 Jahren. Um die Umsetzung der Konvention in Deutschland seitdem zu diskutieren und zu würdigen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Festakt im Berliner Humboldt Carré veranstaltet.

Die Kinderrechtskonvention ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen, das wesentliche Standards zum Schutz von Kindern weltweit festlegt und Kinderrechte definiert. Sie ist sie der weltweit meistratifizierte völkerrechtliche Vertrag.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte während ihrer Eröffnungsrede: „Durch die VN-Kinderrechtskonvention hat sich viel für Kinder in Deutschland verbessert, aber auch bei uns ist noch nicht alles gut. Immer noch hängt der Bildungserfolg von Kindern stark vom Einkommen ihrer Eltern ab. Immer noch sind Kinder in unserem Land arm, immer noch werden Kinder Opfer von Gewalt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde den Kinderschutz konkret verbessern. Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, da, wo die wichtigsten Werte für unser Zusammenleben festgeschrieben sind.“

Unterstützt wurde Manuela Schwesig von Bundesjustizminister Heiko Maas, der betonte, dass die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein wichtiger Schritt zu mehr Schutz, Förderung und Teilhabe wäre. „Es wäre ein wichtiges Symbol, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Das beinhaltet ein klares Signal für die gesamte Gesellschaft: Jedes Kind hat Rechte. Kinder sollten im Mittelpunkt unseres Handelns stehen. Bei allem staatlichen Handeln ist das Wohl des Kindes zu berücksichtigen. Kinder sind unsere Zukunft, sie bedürfen unseres Schutzes. Dies sollte Leitbild für unser Zusammenleben sein“, so der Minister.

Auf einer Podiumsdiskussion, moderiert von Sandra Maischberger, diskutierten Manuela Schwesig und Heiko Maas gemeinsam mit der Vorsitzenden der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder, Ministerin Petra Grimm-Benne, der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Prof. Beate Rudolf, und dem Sprecher der National Coalition, Prof. Jörg Maywald. Themen waren die Bedeutung des Vorrangs des Kindeswohls, die nötigen Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention und Möglichkeiten besserer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wenn es um ihre Rechte geht. Einigkeit bestand darin: Deutschland muss bei der Stärkung der Kinderrechte noch einen Schritt weitergehen.

Die Bundesfamilienministerin begrüßte daher ausdrücklich die entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zur Erweiterung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Der neue Absatz soll zwei zentrale Elemente der VN-Kinderrechtskonvention festschreiben: das "Kindeswohlprinzip" und das "Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung".

An den Festakt schloss sich eine Fachveranstaltung der Monitoring-Stelle VN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der National Coalition Deutschland zur Bedeutung der Konvention für die Landes- und kommunalen Ebenen an.

Quelle: BMFSFJ/BMJV

Aus Sicht des VRB ist die Integration von Kindern unterschiedlicher ethnischer und sozialer Herkunft, aber auch von Kindern mit verschiedenen Entwicklungsvoraussetzungen Herausforderung und Chance für die Gesellschaft. Alle Kinder in Deutschland müssen gefördert und geschützt werden. Kinderpolitik gehört daher an die oberste Stelle der politischen Agenda. Der VRB tritt für die Rechte von Kindern ein und unterstützt deren Verankerung Grundgesetz.

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