BDR: Resolution gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus

Resolution gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus
Foto: Dieter Schütz / pixelio.de
Es ist eine große Herausforderung für Deutschland, in einem gewaltigen Kraftakt Menschen, die aufgrund von Krieg und Terror unfreiwillig zu Flüchtlingen werden, eine zweite Heimat zu geben. Dabei sind auch Entbehrungen zu erbringen. Dies darf aber keine Rechtfertigung sein, Flüchtlingen mit Ablehnung, Ausgrenzung oder Hass entgegenzutreten, stellte der Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) in einer Resolution gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus klar, die er auf seiner Präsidiumssitzung am 4. Dezember 2015 in München einstimmig beschlossen hat.

Die Resolution im Wortlaut:

„Das Schicksal der vielen Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten und nach einer entbehrungsreichen Flucht Deutschland erreicht haben, bewegt viele Menschen in Deutschland. Keine Rechtspflegerin und kein Rechtspfleger in Deutschland möchte ein vergleichbares Schicksal erleiden. Für Deutschland ist es eine große Herausforderung, in einem gewaltigen Kraftakt diesen Menschen in unserem Staat eine zweite Heimat zu ermöglichen. Dies bedeutet vielleicht auch für uns die eine oder andere Entbehrung, die wir erbringen müssen. Dies darf aber keine Rechtfertigung sein, Flüchtlingen mit Ablehnung, Ausgrenzung oder Hass entgegenzutreten.

Das Präsidium des Bundes Deutscher Rechtspfleger erklärt:

Wir lehnen jede Form von Ausgrenzung, Diskriminierung, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und religiösem Extremismus ab.

Wir sprechen uns für eine kulturelle Vielfalt, Demokratie, Toleranz, Respekt, Willkommenskultur und ein harmonisches Miteinander aller in Deutschland lebenden Menschen aus, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Weltanschauung, sexueller Orientierung und Religionszugehörigkeit.

Wir halten fest, dass Deutschland sich eine Verfassung gegeben hat, die auf Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenwürde basiert.

Wir setzen uns dafür ein, diese demokratischen, humanen Normen zu wahren und die Menschenrechte zu achten. Allen Verstößen gegen die Menschenrechte, allen Verletzungen von Menschenwürde und dem Bestreben von Extremisten, die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates zu bekämpfen, müssen wir entgegentreten. Wo die Feinde der Demokratie ohne gesellschaftlichen Widerspruch agieren, breitet sich Extremismus aus.

Wir erklären, dass die Verharmlosung menschenverachtenden Gedankenguts nicht toleriert werden darf.

Wir wollen zu den jüngsten fremdenfeindlichen Ereignissen und zu den rassistischen Übergriffen in Deutschland nicht schweigen.

Wir sprechen uns daher entschieden gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus aus und erklären, dass rechtsextremes Gedankengut keinen Platz in unserer Gesellschaft haben darf.

Bund Deutscher Rechtspfleger
Das Präsidium

München, den 4. Dezember 2015“

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