Tarifabschluss Landesbeschäftigte - Russ: Einigung jetzt auf Landesbeamte übertragen

Willi Russ
Foto: Friedhelm Windmüller
Der Zweite Vorsitzende und Verhandlungsführer des dbb beamtenbund und tarifunion, Willi Russ, bei der Verkündung des Verhandlungsergebnisses.
Die Einigung in den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) am 28. März 2015 in Potsdam hat der Zweite Vorsitzende und Verhandlungsführer des dbb beamtenbund und tarifunion, Willi Russ, als tragfähigen Kompromiss bezeichnet: „Die lineare Einkommenserhöhung um durchschnittlich 4,61 Prozent, mindestens 75 Euro, stellt sicher, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder in den kommenden zwei Jahren einen echten Reallohngewinn verbuchen können und Anschluss an die Einkommensentwicklung bei Bund und Kommunen halten. Das war für uns der zentrale Benchmark.“

„Die Arbeitgeber haben hier lange gemauert und sich erst durch den Druck der Warnstreiks in den letzten Tagen eines Besseren belehren lassen. Jetzt kommt es darauf an, dieses gute Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten der Länder zu übertragen. Die Einkommensrunde Länder 2015 ist erst dann wirklich abgeschlossen“, so Russ weiter.

Beide Seiten hätten zudem Flexibilität in zentralen strukturellen Fragen bewiesen. Russ: „Die Gewerkschaften haben für die Zukunftssicherung der Zusatzversorgung eine Erhöhung des Arbeitnehmerbeitrags akzeptiert, Einschnitte ins Leistungsrecht konnten verhindert werden und beim Thema Lehrereingruppierung haben die Arbeitgeber zur Kenntnis genommen, dass die Zeiten einseitiger Arbeitnehmerrichtlinien vorbei sind. Nach sechs Jahren teilweise zäher Verhandlungen haben wir dazu jetzt erstmals einen umfassenden Tarifvertrag und den konkret verabredeten Einstieg hin zur Paralleltabelle. Damit fallen endlich auch die 200 000 Lehrerinnen und Lehrer unter den Flächentarifvertrag.“

Hamburg und Bayern haben bereits umgehend angekündigt, den Tarifabschluss für ihre Landesbeamtinnen und -beamten zu übernehmen.

Im Einzelnen umfasst die Einigung folgende Regelungen:

Einkommenserhöhungen
Rückwirkend zum 1. März 2015 werden die Tabellenentgelte um 2,1 Prozent angehoben. Ab dem 1. März 2016 erfolgt eine nochmalige lineare Anhebung um 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro. Insgesamt beträgt die lineare Erhöhung über den Zeitraum der vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten somit durchschnittlich 4,61 Prozent. Somit bedeutet dies angesichts der niedrigen Inflation in Deutschland einen spürbaren Zugewinn, der auch Anschluss an das letztjährige Ergebnis bei Bund und Kommunen hält.

Auszubildende
Die Ausbildungsentgelte werden zum 1. März 2015 und zum 1. März 2016 um jeweils 30 Euro erhöht. Die geltende Übernahmeregelung wird verlängert, dies bedeutet, dass Auszubildende im Anschluss an ihre erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Im Anschluss daran werden die Beschäftigten bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Zudem erhalten sie einen zusätzlichen Urlaubstag.

Einstieg in eine Entgeltordnung für Lehrkräfte
Die mehr als 200.000 Lehrkräfte in Deutschland werden in Zukunft auf Basis einer tariflichen Entgeltordnung eingruppiert. Die Zeit der einseitigen Arbeitgeberrichtlinien ist somit beendet. In fest verabredeten Verhandlungen soll Schritt für Schritt die Entgeltordnung komplettiert werden. Nach einem ersten Anpassungsschritt zum 1. August 2016 werden Höhe und Zeitpunkt der nächsten Annäherungsschritte Gegenstand zukünftiger Tarifverhandlungen sein.

Zusatzversorgung - Sonderzahlung Ost wird an Westniveau angeglichen
Die Zusatzversorgung wird auch in Zukunft wesentlicher Pfeiler der Altersvorsorge für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bleiben. Einen von der Arbeitgeberseite geforderten Eingriff in das Leistungsvolumen hat der dbb nicht zugelassen. Stattdessen haben sich dbb und TdL auf eine Erhöhung der Eigenbeteiligung geeinigt. Gleichzeitig steigt im Abrechnungsverband West der VBL auch der Arbeitgeberbeitrag entsprechend. Da im Osten eine große Deckungslücke entstanden ist, muss dort auch der Beitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stärker steigen. Als Kompensation für diese Mehrbelastung konnte der dbb durchsetzen, dass die Jahressonderzahlung Ost endlich an die Jahressonderzahlung West angepasst wird. Dies geschieht in fünf Schritten.

Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags in Krankenhäusern
Der Nachtarbeitszuschlag in Krankenhäusern wird auf 20 Prozent erhöht.

Übergangsversorgung Feuerwehr und Justizvollzug
dbb und TdL haben sich darauf verständigt, dass die Gespräche zur Übergangsversorgung für die Beschäftigten im Justizvollzugsdienst der Länder sowie im feuerwehrtechnischen Dienst in Hamburg und Berlin zeitnah fortgesetzt werden.

Tarifpflege
Die vom dbb seit langem geforderte Tarifpflege ist Inhalt der Einigung geworden. Die Tarifvertragsparteien beabsichtigen nun, zur Fortentwicklung des Tarifrechts jährlich Gespräche zu führen.

Zustimmung der Bundestarifkommission
Die Bundestarifkommission (BTK) des dbb hat dem gefundenen Kompromiss nach einer Diskussion, die vor allem beim Thema Entgeltordnung Lehrkräfte sehr intensiv war, mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Aus Sicht der BTK sichert das Gesamtpaket im Länderbereich spürbare finanzielle Verbesserungen, den verlässlichen Einstieg in eine tarifliche Regelung der Lehrereingruppierung sowie den Erhalt eines zukunftsfähigen Zusatzversorgungssystems.

Weitere Informationen
Weitere Infos zur Einkommensrunde 2015 finden Sie unter www.dbb.de/einkommensrunde2015.

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