BDR-Präsidium tagte in Dresden

BDR-Präsidium
Foto: VRB
Vom 4. bis zum 6. Dezember 2014 fand in Dresden die Herbstsitzung des Bundes Deutscher Rechtspfleger (BDR) statt. Für den VRB nahmen die Geschäftsführerin, Diana Böttger und der Schriftleiter des VRB Aktuell, Dirk Eickhoff, teil. Auf der Tagesordnung der Präsidiumssitzung standen u.a. die Ergänzung der Bundesleitung, die Auswirkungen des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Justiz, die PEBB§Y-Fortschreibung 2014 sowie ein breites Spektrum an Themen zu aktuellen Gesetzesänderungen und zur Fortentwicklung des Berufsbildes des Rechtspflegers.

Das Präsidium wählte den Vorsitzenden des BDR-Landesverbandes Baden-Württemberg, Achim Müller, neu in die Bundesleitung. Die Nachwahl war durch den Rücktritt des stellvertretenden Vorsitzenden Martin Haselmayer im Sommer 2014 erforderlich geworden. Das Rechtspflegerblatt wird zukünftig von der neuen Schriftleiterin Elke Strauss erstellt. Müller übernimmt u.a. die Anfertigung von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen.

Einen Themenschwerpunkt der Tagung nahm die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz ein. Das Thema ist von herausragender Bedeutung, da sich hierdurch die Arbeitsprozesse und die Arbeitsbedingungen für alle Bediensteten grundsätzlich ändern werden. Das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ verpflichtet die Justiz, die elektronische Kommunikation mit Rechtsanwälten, Notaren und Behörden grundsätzlich bis zum 1. Januar 2018 (spätestens 1. Januar 2020) für alle Verfahrensbereiche zu ermöglichen. Zum 1. Januar 2022 tritt eine Nutzungspflicht ein, so dass die elektronische Kommunikation für diese Beteiligten den Papierweg vollständig ersetzt. Die ersten Pilotierungen hierzu haben in einzelnen Bundesländern bereits begonnen.

Der BDR sprach sich deutlich dafür aus, dass die elektronische Vorgangsbearbeitung (workflow) nicht zu „maschinellen“ Entscheidungen führen darf. Wertende Entscheidungen mit Gestaltungsspielraum dürften nur von sachlich unabhängigen Personen, insbesondere dem Rechtspfleger, getroffen werden.

Darüber hinaus werde sich der BDR in seiner Verbandsarbeit dafür einsetzen, dass die Bediensteten in der Justiz auf dem Weg zum elektronischen Rechtsverkehr „mitgenommen“ werden. Nur Transparenz könne Hemmnisse und Vorbehalte gegenüber neuen Technologien abbauen.

Ebenso sei die hinreichende Qualifikation der Bediensteten in der Fortbildungsplanung und bei der Personalentwicklung frühzeitig sicherzustellen.

Einen ausführlichen Bericht zur Präsidiumssitzung finden Sie im neuen VRB Aktuell 6/2014.

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