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Angesichts der Vorbildfunktion der Bundesregierung in der Transformation zur Nachhaltigkeit lässt sich das BMJV auch hinsichtlich seines eigenen Verwaltungshandelns an der UN-Agenda 2030 messen. Es strebt daher ein möglichst hohes Maß an Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln an. Bei allen Maßnahmen der Verwaltung wird geprüft, ob und wie dem Thema Nachhaltigkeit bestmöglich Rechnung getragen werden kann. Dabei werden alle Möglichkeiten des nachhaltigen Handelns genutzt, die sich durch neue technische Entwicklungen (z. B. Beschaffung von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen) und sich wandelnde rechtlichen Rahmenbedingen (z. B. bei der Entscheidung für Bahn- statt Flugreisen) bieten.
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BMJV Ressortbericht Nachhaltigkeit (bmjv.de)
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