Der VRB fordert eine Verbesserung der Stellung des Rechtspflegers in der Verfassungs- und Spezialgerichtsbarkeit.
Der VRB fordert den Rechtspfleger in der Justizverwaltung als Gerichtsmanager einzusetzen.
Der VRB fordert weitere richterliche Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Rechtspfleger zu übertragen.
Der VRB fordert die Schaffung eines einverständlichen Scheidungsverfahrens im Beschlusswege mit der Zuständigkeit des Rechtspflegers.
Der VRB fordert zur Entlastung der Zivilgerichte die Schaffung eines obligatorischen Mahnverfahrens.
Der VRB fordert die Schaffung eines einheitlichen Rechtsraumes innerhalb der Europäischen Union mit der Harmonisierung von gerichtlichen Verfahren, insbesondere eines EU-Mahnverfahrens.
Der VRB fordert eine einheitliche Rechtspflegerbesoldung mit einem Eingangs- und einem Beförderungsamt.