BMJV legt Ressortbericht zur Nachhaltigkeit vor

Foto: BMJV
Am 8. Juni 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seinen Nachhaltigkeitsbericht vorgelegt. Dieser stellt die bis Anfang 2020 im BMJV vorgenommenen Schritte zur Integration der Rechts- und Verbraucherpolitik in das Zielsystem der Agenda 2030 dar und gibt zugleich eine Zielrichtung für das noch weiter erforderliche Handeln in diesem Bereich. Der Bericht dient dazu, die interessierte Öffentlichkeit zu informieren und soll gleichzeitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMJV eine Orientierung für die Einordnung ihrer Aufgaben innerhalb der globalen Nachhaltigkeitsziele bieten.

Angesichts der Vorbildfunktion der Bundesregierung in der Transformation zur Nachhaltigkeit lässt sich das BMJV auch hinsichtlich seines eigenen Verwaltungshandelns an der UN-Agenda 2030 messen. Es strebt daher ein möglichst hohes Maß an Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln an. Bei allen Maßnahmen der Verwaltung wird geprüft, ob und wie dem Thema Nachhaltigkeit bestmöglich Rechnung getragen werden kann. Dabei werden alle Möglichkeiten des nachhaltigen Handelns genutzt, die sich durch neue technische Entwicklungen (z. B. Beschaffung von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen) und sich wandelnde rechtlichen Rahmenbedingen (z. B. bei der Entscheidung für Bahn- statt Flugreisen) bieten.

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BMJV Ressortbericht Nachhaltigkeit (bmjv.de)

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