Bund: Besoldungsstruktur wird verbessert

Friedhelm Schäfer im Innenausschuss des Deutschen Bundestages
Foto: Dominique Roth
Friedhelm Schäfer (l.) im Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit Ministerialrat Matthias Menzel
Am 14. Oktober 2019 fand im Innenausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin die Sachverständigenanhörung zum „Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) statt, mit dem die Besoldungsstrukturen des Bundes verbessert werden sollen. Der dbb hat das Vorhaben gelobt, auch wenn noch nicht alle berechtigten Forderungen der Beamtinnen und Beamten berücksichtigt wurden. „Wir begrüßen das geplante Gesetz ausdrücklich, weil es wesentliche finanzielle Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen mit sich bringt“, unterstrich Friedhelm Schäfer, der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb.

Als positive Aspekte nannte er beispielhaft die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die teilweise deutliche Anhebung beziehungsweise Ausweitung von Zulagen sowie nicht zuletzt die Einführung von Prämien zur Personalgewinnung und -bindung. „Auch die Schaffung einer Prämie für besondere Einsatzbereitschaft und Mobilität begrüßen wir als weiteren Schritt hin zu einer leistungsorientierten Bezahlung“, so Schäfer.

Enttäuscht zeigte sich Schäfer darüber, dass die Stellenzulagen weiterhin nicht ruhegehaltfähig sein und auch nicht dynamisiert werden sollen. Außerdem warb er dafür, die zunächst angedachte und doch wieder gestrichene Reform des Familienzuschlags nicht aufzugeben. Dieser sollte im Wesentlichen auf Verheiratete und Kinder reduziert und im Bereich des Kinderzuschlags erhöht werden. Davon hätten insbesondere Teilzeitbeschäftigte und auch Alleinerziehende profitiert, erklärte Schäfer. „Würde man umfassende Besitzstandsregelungen schaffen, könnte mit diesem Ansatz die Familienförderung gestärkt und das Besoldungsrecht in diesem Bereich wesentlich vereinfacht werden. Der Bund sollte sich nicht die Chance entgehen lassen, hier eine Vorreiterrolle gegenüber anderen Dienstherrn einzunehmen.“

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